Jochen Schweizer Gutschein und die Fristen…

Jochen Schweizer war früher ein hipper und gefragter Stuntman. Inzwischen verdient er sich aber ein Zubrot durch seine Jochen Schweizer Events GmbH, eine Agentur für Actionmarketing und Erlebnisgeschenke, bei der man aus einigen hundert Elebnissen wählen kann. Quasi der zweite Berufsweg, wie ihn viele Sportler begehen.

Ich habe hier auch so einen Event-Gutschein herumliegen – für einen Golf-Schnupperkurs.
Leider hat es mit Umzug, Urlaub und anderen Veränderungen irgendwie nicht geklappt, den Gutschein einzulösen.

Was mir auf dem Gutschein von Anfang an negativ auffiel:
“Gültig bis 30.10.2009” – also nur ein Jahr ab Ausstellung bzw. Verkauf.

Mein Wissensstand war, dass man Gutscheine nur auf minimal drei Jahre befristen darf. Hier hatte Amazon ja bereits eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen.

Hierauf habe ich auch die Firma Jochen Schweizer angesprochen bzw. angemailt. Dort sieht man die Sache allerdings ganz anders:

Die zeitliche Befristung unserer Erlebnis-Gutscheine auf ein Jahr lässt sich leider nicht umgehen: Einerseits verändern sich die Teilnahmegebühren für Erlebnisse und Veranstaltungen im Laufe der Zeit deutlich, weswegen wir die angegebenen Preise höchstens zwölf Monate lang garantieren können. Andererseits laufen auch die Kooperationsverträge mit unseren Erlebnis-Partnern immer über ein Jahr, daher können die Gutscheine grundsätzlich auch nicht länger gültig sein.

Zur Sicherheit haben wir die Befristung vor ihrer Einführung auch juristisch überprüfen lassen.

Damit Sie doch noch an der Veranstaltung teilnehmen können, verlängern wir Ihren Erlebnis-Gutschein gerne um ein weiteres Jahr; hierfür berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 15 Euro.
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, geben Sie uns einfach kurz Bescheid, andernfalls wird der Gutschein leider verfallen.

15.-€ Bearbeitungspauschel bei einem Golf-Gutschein der einen Wert von 39.-€ hat – und meines Wissens seit Anfang auch nur 39.-€ kostet. Kundenservice sieht anders aus!?
Auch wird von verfallen gesprochen. Das stimmt so nicht – es wurde ja keine Leistung erbracht.

In diesem Fall muss ich auf BGB §812 Abs. 1 bestehen. Mal sehen, was ich hier als Antwort erhalte…

§ 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Scheinbar macht Erfolg ein wenig blind bzw. man verliert die Bindung zum Kunden. Auch Jack Wolfskin machte erst kürzlich mit juristischen Fettnäpfchen bzw. Abmahnungen von sich reden. Scheinbar wird aus ach so lockeren Typen schnell der knallharte Geschäftsmann, wenn es ums eigene Geld geht…

Beitrag erstellt 2247

3 Gedanken zu „Jochen Schweizer Gutschein und die Fristen…

  1. Da bin ich mal gespannt, was sich da noch tut…

    Hab meinem Vater zum Geburtstag nen Segelflug von Jochen Schweizer geschenkt, den er in Würzburg am Schenkenturm einlösen kann.

    Leider war als er dort war kein Segelflieger verfügbar und nun ist die Saison eh rum… Und das Jahr auch bald…

    15 Euro für die Verlängerung ist jedenfalls schon heftig.

  2. Normal kommen sie damit nicht durch… einfach eine “nette” E-Mail, dann ist der Gutschein auch wieder länger gültig 🙂

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