Als ich eben FAKT auf ARD gesehen habe, fing mein Blut wieder einmal zu Kochen an. Ist bei der Sendung leider öfter so, da man hier mitbekommt, wie unfähig und realitätsfremd unsere Behörden sind. Dazu später mehr.
Erst einmal die gute Nachricht:
In vielen Fällen muss man derzeit seine Knöllchen und Strafzettel oder sogar Bußgelder nicht zahlen.
Um die Verkehrsschilder nach der Wiedervereinigung in allen Bundesländern zu vereinheitlichen, hat der Bundesgesetzgeber 1992 teilweise neue Schilder eingeführt. Der Inhalt ist zwar der mehr oder weniger der gleiche geblieben, geändert hat sich jedoch das Design. Für den Übergang blieben beide Varianten gülitg. Bis zum vergangenen September. Da strich der Bundestag im Rahmen einer StVo Novelle den entsprechenden Absatz 9 im § 53 StVO in der Straßenverkehrsordnung. Nun sind 88 alte Schilder ungültig. Der Unterschied ist minimal, aber Gesetz ist Gesetz. So ist das eben in Deutschland.
Quelle: Autobild.de
Abgesehen davon, dass man in einer 30er Zone jetzt wohl mal so eben 30 fahren darf, wenn neben der 30 noch “km” steht, kostet der Austausch der alten Schilder die Kommunen deutschlandweit wohl einige Millionen Euro!!! Schilder, die von vor 1992 sind und noch brauchbar sind, müssen entfernt und erneuert werden.
Wer sich jetzt freut, dass er ein paar Euro bei den Knöllchen sparen kann, dem sei es gegönnt. Die Zeche zahlen aber am Ende wir…und zwar doppelt. Die Schilder zahlen wir und die entgangenen Bußgelder natürlich auch. Der Staat holt sich sein Geld, komme was wolle.
Am besten steige ich in die Straßenschilderbranche ein. Dort dürfte man sich derzeit dumm und dämlich verdienen!
Eine schöne Übersicht über den Schilderwahnsinn findet man auf RSA-95. Ausdrucken und mit ins Auto nehmen. Das nächste Parkplatzproblem dürfte sich damit um einiges leichter gestalten….die Gemeinden haben bei einem Einspruch bei der jetzigen Gesetzlage keine rechtliche Grundlage mehr.
Die Knackpunkte sind das Bushalteschild, 30kmh und 60kmh Begrenzungen, abolsutes Überholverbot, absolutes Halteverbot, eingeschränktes Halteverbot und die Parkscheibenpflicht.