Spuren im Schnee

Die Sache mit dem Knöllchen ist noch nicht gegessen. Ich habe zwar bezahlt, allerdings nur, weil ich rein rechtlich um Unrecht bin. Oder eben im Parkverbot stand.

Nun habe ich mich beim Kitzinger Bauamt beschwehrt bzw. angefragt, ob in unserer Straße überhaupt genug Parkplätze pro Grundstück vorhanden sind. Kann ja nicht angehen, dass man seinen Wochenendeinkauf 200m schleppen muss. Wenden ist auch nicht machbar, da man dank Halteverbot nur in einer Richtung parken darf…genau in der, in welcher man in die Sackgasse einfährt.

Nur irgendwie hat die Stadt Kitzingen gar nichts in der Bauordnung festgelegt – und man soll damit leben:

Der von Ihnen beschriebene Wendehammer befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, nämlich des Planes Nr. 21 „Am Eherieder Mühlbach“. Der Plan enthält jedoch keine Regelungen, die von Ihnen angefragte verkehrsorganisatorische Sachverhalte betreffen. Er legt auch nicht fest, wie viele Stellplätze pro Grundstück errichtet werden dürfen.

Ein Wendeplatz wird geschaffen, um Verkehrsteilnehmern, die eine Stichstraße befahren, eine Wendemöglichkeit zu bieten. Das Parken auf einem Wendeplatz ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO verboten und nach § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO bußgeldbewehrt.

Um das Halt- bzw. Parkverbot gegenüber dem Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, wird für die Wendeplätze zusätzlich ein Halt- bzw. Parkverbot angeordnet.

Stimmt ja auch alles. Der Wendeplatz an sich soll ja auch ein Wendeplatz bleiben. Dank Schneefall kann ich jetzt aber veranschaulichen, wie sinnlos ein Halteverbot im Bereich des gesamten Wendeplatzes ist. Selbst nach mehreren Tagen lag an zwei Stellen noch Schnee – wo man illegal parken kann und teilweise auch muss:


Um die beiden Plätze kämpfe ich…wäre doch schade drum, oder!?

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4 Gedanken zu „Spuren im Schnee

  1. Oh ich würde an deiner Stelle auch nicht aufgeben. Direkt mal Fotos einschicken, Terz machen, nerven, nerven, nerven :blink:

    Bis sie aufgeben… Ich drück dir jedenfalls die Daumen :thumb:

  2. Sieht doch schonmal gut aus:

    Auf Grund Ihres Schreibens werden wir prüfen, ob an den von Ihnen bezeichneten Flächen jeweils ein Parkplatz eingezeichnet werden kann, ohne dass die Funktion des Wendeplatzes aufgehoben wird. In diese Prüfung werden wir die Müllabfuhr mit einbeziehen. Über das Ergebnis der Prüfung werden wir Sie unterrichten.

    Und da sag nochmal die Stadt wäre langsam! :thumb:

  3. Wow, das war ja wirklich eine schnelle Antwort, super. Ich drücke die Daumen, dass sie das durchgehen lassen. Aber das Problem mit den zu wenigen Parkplätzen scheint es in jeder Stadt zu geben, da müssen sich die Stadtväter echt mal was einfallen lassen…

  4. Pingback: Ortstermin

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