Kabel Deutschland Kündigung Teil 3

Tjaja…lustiger Verein. Wie schon geschrieben, hat mich Kabel Deutschland wohl so gerne, dass man mich noch 30 Tage länger halten will.

Auf meine Reklamation, dass das Einschreiben lt. Post am 31.10.2007 zugegangen wäre, kommt diese Antwort:

“Eine Kündigung kann nur ausgehend von dem Eingangsdatum bei Kabel Deutschland bearbeitet werden.

Bitte senden Sie uns eine Kopie des Einsendebelegs von der Post zu, damit wir den Sachverhalt nochmals überprüfen können. ”

Da mich dieser Beleg 5.-€ kosten würde machen wir es halt anders. Eigentlich wollte ich im Laden Kabel DSL vermarkten, für Kunden, wo es “normales” DSL so nicht gibt. Aber mit so einer Firma will ich nicht zusammenarbeiten. Das wars!

Beitrag erstellt 2247

7 Gedanken zu „Kabel Deutschland Kündigung Teil 3

  1. Tut mir echt leid was Du für ein Pech mit dem Laden hast. Aber tröste Dich, ich hab Kollegen denen geht es mit der Telekom, 1&1 etc… genauso. Ich selbst hab mich schonmal ewig mit der Telekom rumärgern müssen, dass die meinen DSL-Anschluss freigeben und ich zu 1&1 wechseln konnte. Ich hatte über 4 Wochen kein Internet weil T-Online mein DSL gekündigt hat, aber T-Com nicht den Anschluss frei gab! Ich hätt kotzen können.

  2. Jaja. LSD. Schreibt was er denkt 😀 😉
    Wieso digitales Kabel? Schüssel ist inzwischen auch digital.

    In 1-2 Wochen schalte ich Kabel auf meinem Plasma…dann kann ich Dir sagen, ob die Qualität tragbar ist :thumb:

  3. Hallo,
    kabel deutschland ist eine *piep* institution.die haben keine skrupel dein konto
    mit fantasiebeträgen zu belasten. du bekommst dieses geld selbst nach
    eingeständinis dieser *piep*firma nicht zurück. eine reklamation über die
    hotline ist sinnlos. die adresse soll zusätzlich gewinn über verunsicherte kunden
    eintreiben. unfassbar, dass eine solche *piep* vereinigung ohne
    rechtliche konseqenzen ihre kunden abzieht. diese firma ist eine schande des
    deutschen verbraucherschutzes.

  4. Auch ich hatte Probleme mit KD. Nach meiner nicht wirklich zugestandenen Kündigung, die ich mit einer Auswanderung begründete und für die ich den Beweis erbringen sollte, was ich nicht tat. Für die Restlaufzeit ca. 4 Monate sollte ich eine Betrag XX,XX Euro bezahlen (Feind liest immer mit). Der Betrag wurde einfach vom Konto runtergebucht, Rücklastschrift angefordert. Forderungsverkauf an einen Geldeintreiber, der drei Briefe sandte, erster bei der Post zurückgegeben, dritten behalten. Vollstreckungsurkunde erhalten und folgendermaßen widersprochen: dass die Abschaltung des Signals des Dienstleisters keiner Leistung entspricht, die abzugelten wäre und mit pseudorechtsbegründeten Argumenten versucht werde auf grund der AGB institutiellern Wucher zu betreiben, womit sowohl der Grundforderung als auch die gewillkürten Kosten widersprochen wird. Annahme des Widerspruchs durch das Amtsgericht M. Einladung eines Termins durch das Amtsgerich K.. Einschaltung eines Anwalts. Abladung des Termins durch das Amtsgericht K., wegen Rücktritt vom Mahnbescheid der Forderungenaufkäufers. Die meisten AGB’s verstoßen gegen geltendes Recht, weil das Recht zur Vertragsfreiheit keine Vertragswillkür zulässt und somit vermeintlich einseitig augeübter Zwang rechtswidrig ist. Hartnäckig bleiben und nicht zahlen.

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